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BGH, 14.10.1952 - I ZR 15/52 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
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Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- RG, 01.06.1934 - VII 92/34
Zur Anwendung des § 448 ZPO. in der Fassung der Bekanntmachung des …
Auszug aus BGH, 14.10.1952 - I ZR 15/52
Die Anordnung einer Parteivernehmung ist allerdings von einem Antrag und von der Beweislast unabhängig (RGZ 144, 321 f [323], 145, 271 ff [273]).Für eine Nachprüfung, ob § 448 ZPO verletzt ist, ist im Revisionsrechtszuge nur insoweit Raum, als in Frage steht, ob das Berufungsgericht es unterlassen hat, die Frage der Parteivernehmung sachgemäß zu erwägen (RGZ 144, 321 ff; OGHZ 1, 226 [228]).
- BGH, 27.09.1951 - IV ZR 155/50
Öffentlichrechtliche Verwahrung. Rechtsweg
Auszug aus BGH, 14.10.1952 - I ZR 15/52
Nach der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts, der der Bundesgerichtshof gefolgt ist (BGHZ 3, 162 ff [175 mit Nachweisen]), bedarf es für eine einwandfreie Würdigung der Sach- und Rechtslage durch das Berufungsgericht nicht eines ausdrücklichen Eingehens auf jedes einzelne Vorbringen der Partei oder jede einzelne Zeugenaussage oder jedes einzelne Beweismittel und einer ausdrücklichen Auseinandersetzung damit.